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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Krise

Die CDU Deutschlands steht zu einem durch die Allgemeinheit finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk befindet sich in einer Krise. Persönliche Verfehlungen, wachsende öffentliche Kritik und damit einhergehend ein Vertrauensverlust gefährden seine Akzeptanz. Ein starker ÖRR muss Maß und Mitte halten, verlässliche Informationen und hohe Qualität liefern sowie Staatsferne wahren.
Die jüngsten Verfehlungen Einzelner machen Veränderungen nötig. Wir werden eine Kommission einsetzen und weitere Vorschläge erarbeiten. Auf dem Bundesparteitag in Hannover haben wir einen Antrag beschlossen und einen 7-Punkte-Plan aufgestellt.
Den vollständigen Antrag zum Nachlesen gibt es hier:


Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren und verbessern

Die CDU Deutschlands steht zu einem durch die Allgemeinheit finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es ist für den demokratischen Diskurs und die politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bildung und Teilhabe wichtig, dass es seriös aufgearbeitete, ausgewogene, gut recherchierte, auch elektronische Angebote gibt. Zu Themen im Inland – inklusive der Regionen – als auch zu internationalen Themen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss dieser Aufgabe aber auch gerecht werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk befindet sich in einer tiefen Krise. Persönliche Verfehlungen, nicht ausreichende Strukturreformen, wachsende öffentliche Kritik und damit einhergehend ein Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in das von ihnen finanzierte Radio, Fernsehen und Internetangebot gefährden seine Akzeptanz.

Unser Ziel ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch weitere Reformen u.a. im Rahmen weitere Novellierungen des Medienstaatsvertrags zu stärken und ihm so insgesamt wieder eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung zurückzugeben. Aktuell liegt der Entwurf eines neuen
Medienstaatsvertrages vor, der im Herbst 2022 unterzeichnet werden soll. Der CDU-Bundesvorstand wird eine Kommission einsetzen, die in Abstimmung mit dem Netzwerk Medien & Regulierung Vorschläge zu folgenden Punkten erarbeitet:

  1. Konzentration auf den öffentlichen Auftrag
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen sich auf ihren öffentlichen Auftrag konzentrieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Beratung und Kultur sicherstellen. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. Dabei sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ergänzend zu privaten wirtschaftlichen Anbietern Inhalte bieten, die diese nicht vorhalten.
  2. Ausgewogenheit der Berichterstattung
    Öffentlich-rechtliche Sender sind zu einer ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet. Sie sollen das breite Meinungsspektrum der Bevölkerung abbilden. Zur Ausgewogenheit zählt auch eine klare Trennung zwischen Berichterstattung und Kommentar. Dies gilt auch für Veröffentlichungen in sozialen Medien. Die Medienanstalten sind gefordert, in eigener Verantwortung zu prüfen, wie sie dem auch selbst gesetzten Anspruch auf Vielfalt im Hinblick auf die Meinungsvielfalt gerecht werden können. Ob dies gelingt, soll regelmäßig durch unabhängige Studien und Befragungen überprüft und veröffentlicht werden.
  3. Aufsichts- und Kontrollorgane stärken
    Die internen Kontrollsysteme müssen besser funktionieren und daher reformiert werden. Das zeigen die aktuellen Enthüllungen nicht
    nur in Bezug auf den RBB. Die CDU Deutschlands sieht daher erheblichen Bedarf bei der Stärkung der Selbstregulierung durch veränderte Gremien- und Aufsichtsstrukturen. Dabei ist für uns die Gewährleistung der Staatsferne oberstes Gebot. Die bisherige Zusammensetzung mit Vertretern definierter Interessengruppen braucht eine neue Balance sowie Ergänzung um externen Sachverstand mit Blick auf die Controlling- und Steuerungsfunktion der Gremien. Wir setzen uns dafür ein, dass neben der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Repräsentanz gesellschaftlicher Gruppen auch Wirtschaftsprüfer sowie technische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse stärker berücksichtigt werden. Auch setzen wir uns für eine stärkere Repräsentanz der Beitragszahler in den Aufsichtsgremien nach dem Vorbild der Sozialwahlen ein.
  4. Finanzierung überprüfen – engere Kooperation, schlankere Strukturen
    In einer Zeit, in der Kosten explodieren, müssen wir zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden. Die Rundfunkbeiträge dürfen nicht weiter steigen. Einsparpotential muss genutzt werden, um sie zumindest stabil zu halten. Hierzu können die Beitragszahler eine engere Kooperation von ARD und ZDF verlangen, vor allem bei kostspieligen Sportübertragungen und Lizenzrechten. Zudem müssen teure Doppelstrukturen vermieden werden. Synergien und Einsparungen sind etwa durch einen zentralen Einkauf, gemeinsame Verwaltungsstrukturen oder bessere Kooperation oder gar Zusammenlegung von Spartensendern mit geringen Einschaltquoten möglich. Es sollen in der Kommission des Bundesvorstandes Vorschläge für eine umfassende Strukturreform mit dem Ziel der Verschlankung und damit stabiler Beiträge erarbeitet werden. Dabei ist für uns eine gute regionale Berichterstattung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von hoher Bedeutung.
  5. Angemessene Vergütung, mehr Transparenz
    Vor dem Hintergrund der Finanzierung durch die Allgemeinheit steht das Vergütungsniveau bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in einer besonderen Begründungspflicht. Das nach den Feststellungen der KEF insgesamt überhöhte Gehaltsgefüge muss in diesem Lichte kritisch überprüft werden. Auch haben die Gebührenzahler einen Anspruch darauf, zu erfahren, was mit ihren Beiträgen geschieht. Es braucht ein neues Regelwerk mit strengen Veröffentlichungspflichten aller Gehälter und Nebeneinkünfte der Leitungsfunktionen und der Programmverantwortlichen. Dazu gehören die Festlegung eines Gehaltsdeckels und eine Beschränkung und auch Offenlegung von Nebentätigkeiten. Bei den Gehältern für Leitungsfunktionen sollte eine Orientierung eher an öffentlichen Einrichtungen vergleichbarer Größe als an Privatmedien erfolgen, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten und sich am Markt behaupten müssen. Auch müssen die Zahlungsströme an die zahlreichen Produktionsgesellschaften offengelegt werden. Das gilt auch für Produktionsgesellschaften, die mit Moderatoren bekannter Talkshows und Unterhaltungssendungen zusammenarbeiten oder diesen wirtschaftlich zuzurechnen sind.
  6. Vorbildfunktion wahrnehmen
    Die Journalisten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben eine Vorbildfunktion. Das gilt auch für die Sprache. Bund und Länder haben dem Rat für deutsche Rechtschreibung die Aufgabe der behutsamen Fortentwicklung unserer Rechtschreibung übertragen. Gendersternchen und Ähnliches sind ausdrücklich nicht in dieses Regelwerk aufgenommen worden. Daran sind auch die beitragsfinanzierten Sender und ihre Repräsentanten gebunden. Die Sprache soll ein gemeinsames Mittel bleiben, um über die Herausforderungen und Vernetzungen der heutigen Welt inhaltlich zu diskutieren.
  7. Fremdvergaben drosseln
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben faire Arbeitsverhältnisse und sichere Einkommen verdient. Die Praxis der „festen Freien“, an die nach Erreichen einer bestimmten Beschäftigungszeit keine Aufträge mehr vergeben werden, ist damit nicht vereinbar. Dieser Missstand gehört auf den Prüfstand und muss ggf. beendet werden zugunsten der Medienschaffenden. Die vom Bundesvorstand einzusetzende Kommission soll dem Bundesvorstand im ersten Quartal 2023 Vorschläge zu den vorgenannten Eckpunkten unterbreiten
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